Rechtsanwälte Berger, Pieper, Heinemann
Die Praxis der Rechtsanwälte Berger und Partner wurde durch Rechtsanwalt Berger als Einzelanwalt mit Singularzulassung am Oberlandesgericht Celle zum 01.April 1967 gegründet und eröffnet.
Die Konzeption bestand von vornherein darin, entsprechend der zunehmenden Bildung von Spezialsenaten am Oberlandesgericht Mitarbeiter mit entsprechenden Spezialkenntnissen zu gewinnen.
Dieses Konzept war erfolgreich und führte zu einem raschen Wachstum der Kanzlei, die alsbald zu den größten Kanzleien am Oberlandesgericht zählte.
Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich seither neben der Prozessführung am Oberlandesgericht zunehmend auf die Beratung örtlicher und überörtlicher Klientele, bei der die langjährigen prozessualen Erfahrungen gewinnbringend eingesetzt werden.
Nach der Neuregelung des anwaltlichen Vertretungsrechtes durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und des OLG-Vertretungsgesetzes ist der Aufgabenbreich der Kanzlei auf die Vertretung vor allen Oberlandesgerichten sowie allen Amts- und Landgerichten ausgedehnt worden, und zwar wiederum auf der Grundlage der Spezialisierung der einzelnen Kanzleimitglieder.
Die Vertretung bereits in I. Instanz ist auch deshalb zu einem besonderen Anliegen der Kanzlei geworden, weil die Neuregelung des Berufungsrechts es erforderlich macht, den Tatsachenstoff bereits in I. Instanz entsprechend den Anforderungen der Rechtsprechung der jeweiligen Spezialsenate des Oberlandesgerichts umfassend zu ermitteln und nach OLG-Anforderungen substantiiert vorzutragen, um auch in II. Instanz in der Wahrnehmung der Parteiinteressen erfolgreich sein zu können.